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Führerschein

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Ab 01.01.1999 gilt der neue EU- Führerschein

Seit 1980 bemühte man sich in der EU um Regeln für einen einheitlichen Führerschein. Jedermann weiß, daß die europäischen Mühlen äußerst langsam mahlen. Es dauerte bis 1991, bis der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft eine entsprechende EU-Richtlinie verabschiedete. Solche Richtlinien gelten aber nicht direkt in den einzelnen Mitgliedstaaten. Es müssen erst entsprechende nationale Gesetze verabschiedet werden. Obwohl die EG-Richtlinie bereits detaillierte Ausführungen zu den Führerscheinregeln enthielt, dauerte es noch einmal 8 Jahre, bis es auf nationaler Ebene so weit war und der neue Führerschein endlich an den Start gehen konnte. So neu ist er also gar nicht mehr, der "neue" EU-Führerschein.

Das sollten Sie über das neue Papier wissen:

 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 07.11.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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