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Führerschein

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Neue Grenze zwischen PKW- und LKW-Führerschein


Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) ist von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht reduziert worden. Wenn Sie Fahrzeuge zwischen 3 500 kg und 7 500 kg führen wollen, müssen Sie künftig mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es aber Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes.

 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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