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Führerschein

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Inwieweit gelten die alten Führerscheine weiter?

 

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis schon vor der Einführung der Neuregelung erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben. Wenn Sie als "Altinhaber" weiter Fahrzeuggespanne führen wollen, gelten ebenfalls Sondervorschriften.

Wenn Sie den alten in einen neuen Führerschein umtauschen, werden im neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen. Die folgende Tabelle stellt die alten und die neuen Klassen in den wichtigsten Fällen gegenüber:

 

Klassen alt

Klassen neu

StVZO/D StVZO/
DDR
 
1 A A, A 1, L, M
1 a   A beschränkt auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
A 1, L, M
1b   A 1, L, M
2 C E C, C E, C 1, C 1 E, B, B E,L, M, T
3 B BE C 1, C 1 E, B, B E, L, M;
auf Antrag C E mit Beschränkung
auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
4 M L, M
5 T L
Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung in KOM (unbeschränkt)
D D, D E, D 1, D 1 E
Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung beschränkt auf KOM
bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Plätze
  D beschränkt auf KOM bis 7,5 t zul.
Gesamtgewicht und/oder 24 Plätze, D 1

 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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