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Führerschein

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Entzug der Fahrerlaubnis nach dem StGB

Über den Entzug der Fahrerlaubnis nach dem StGB erfahren Sie hier kurzfristig Näheres. Vorab folgende Kurzinformation:

  • Der Entzug der Fahrerlaubnis dauert immer mindestens 6 Monate.

  • Die Zeit eines vorläufigen Entzugs nach § 111a StPO wird im Urteil nicht mit angerechnet, jedoch berücksichtigt der Richter diese Zeit bei der Bemessung des Entzugszeitraums mit.

  • Der Entzug erfolgt im Gegensatz zum Fahrverbot klassenweise. Wem der Auto-Führerschein entzogen wird, darf noch mit dem Mofa weiterfahren. Im Gegensatz dazu erfaßt ein Fahrverbot alle Kraftfahrzeuge, also auch Mofas.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 30.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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