Fahrverbot und Entzug
der Fahrerlaubnis
Wenn man schon etwas angestellt hat, dann sieht
man ja meist auch ein, daß dafür eine Strafe fällig ist. Deshalb sind die meisten von
uns auch bereit, bei einem Verkehrsverstoß eine Geldbuße oder Geldstrafe zu zahlen -
auch wenn sie etwas höher ausfällt. Oft kommt aber leider dieses Übel nicht allein: Die
Verwaltungsbehörde oder das Gericht ordnen zusätzlich an, daß man den Führerschein
abzuliefern hat. Meist tut das mehr weh als der Betrag, der bezahlt werden muß. Deshalb
ist natürlich jeder bemüht, ein Fahrverbot oder den Entzug des Führerscheins so gut als
möglich zu vermeiden. Ob und wann das geht bzw. wann es sich nicht mehr vermeiden läßt,
den Schein tatsächlich abzuliefern, erfahren Sie hier, ebenso, wie lange das Übel
andauert. Dabei muß grundsätzlich zunächst einmal unterschieden werden zwischen