Verkehrsrecht - Online

Führerschein

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Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn man schon etwas angestellt hat, dann sieht man ja meist auch ein, daß dafür eine Strafe fällig ist. Deshalb sind die meisten von uns auch bereit, bei einem Verkehrsverstoß eine Geldbuße oder Geldstrafe zu zahlen - auch wenn sie etwas höher ausfällt. Oft kommt aber leider dieses Übel nicht allein: Die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ordnen zusätzlich an, daß man den Führerschein abzuliefern hat. Meist tut das mehr weh als der Betrag, der bezahlt werden muß. Deshalb ist natürlich jeder bemüht, ein Fahrverbot oder den Entzug des Führerscheins so gut als möglich zu vermeiden. Ob und wann das geht bzw. wann es sich nicht mehr vermeiden läßt, den Schein tatsächlich abzuliefern, erfahren Sie hier, ebenso, wie lange das Übel andauert. Dabei muß grundsätzlich zunächst einmal unterschieden werden zwischen

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 30.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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