Verkehrsrecht - Online

Führerschein

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Sie sind Ersttäter mit einer BAK von 2,0 %o oder mehr

In diesem Fall darf die Verwaltungsbehörde ungeprüft davon ausgehen, daß Sie alkoholgewöhnt sind (denn nur der Alkoholgewohnte schafft es überhaupt, mit 2 %o noch ein Auto aufzuschließen und anzulassen). Steht Ihre Alkoholgewöhnung jedoch fest, kann die Verwaltungsbehörde von Ihnen die MPU verlangen und ist sogar gesetzlich verpflichtet, das zu tun. Sie kommen also in diesem Falle um den "Idiotentest" nicht mehr herum.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.10.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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