Verkehrsrecht - Online

Führerschein

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Vermutlich müssen Sie die MPU nicht absolvieren.

Droht Ihnen die MPU nicht, müssen Sie eigentlich nur Folgendes tun:

  • Bei einem Fahrverbot müssen Sie am letzten Tag der Sperrfrist dort erscheinen, wo Sie den Führerschein abgeliefert haben und bekommen ihn dort wieder. Zweckmäßig ist es, vorher dort anzurufen, um sicherzustellen, daß Ihnen der Führerschein dann auch tatsächlich ausgehändigt werden wird. Ggf. können Sie sich bereits bei Ablieferung des Führerscheins entsprechend erkundigen. 
  • Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist bei Ihrer Führerscheinbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Damit Sie nach Ablauf der Sperrfrist nicht unnötig Zeit verlieren, sollte dies unbedingt drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist geschehen. Denn sollte die Führerscheinbehörde unglücklicherweise doch verlangen, daß Sie den "Idiotentest" absolvieren müssen, können Sie dies innerhalb dieser Frist dann noch tun bzw., sollte das Verlangen nicht rechtmäßig sein, noch rechtzeitig etwas dagegen unternehmen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.10.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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