Irgendwann hat auch die längste Glückssträhne
einmal ein Ende und dann wird man erwischt. Alkohol am Steuer: Bei einer
Blutalkoholkonzentration von 0,8 %o hat dies unweigerlich zur Folge, daß der
Führerschein weg ist. Verursacht man alkoholisiert einen Unfall, tritt dieses
einschneidende Ereignis sogar schon ab einer BAK von 0,3 %o ein.
Je nachdem, ob man Ersttäter ist, oder vorher schon einmal etwas ähnliches angestellt
hat und je nachdem, wie hoch die Alkoholisierung war, mit der man erwischt wurde, muß man
unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um seinen Führerschein nach Ablauf der verhängten
Sperrfrist wiederzubekommen. Dabei kann man im einzelnen wie folgt unterscheiden:
Sie sind Ersttäter
Sie sind Mehrfachtäter, den Behörden also schon einmal
wegen Alkohol am Steuer aufgefallen.
Welche Maßnahmen Sie nun gleich nach dem Führerscheinentzug ergreifen müssen,
hängt davon ab, ob Ihnen nach den Ausführungen auf diesen Seiten (siehe unter obigen
Hyperlinks) der "Idiotentest" droht oder nicht: