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Führerschein

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Alkohol am Steuer -

wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?  

Irgendwann hat auch die längste Glückssträhne einmal ein Ende – und dann wird man erwischt. Alkohol am Steuer: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 %o hat dies unweigerlich zur Folge, daß der Führerschein weg ist. Verursacht man alkoholisiert einen Unfall, tritt dieses einschneidende Ereignis sogar schon ab einer BAK von 0,3 %o ein. 

Je nachdem, ob man Ersttäter ist, oder vorher schon einmal etwas ähnliches angestellt hat und je nachdem, wie hoch die Alkoholisierung war, mit der man erwischt wurde, muß man unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um seinen Führerschein nach Ablauf der verhängten Sperrfrist wiederzubekommen. Dabei kann man im einzelnen wie folgt unterscheiden:

 Sie sind Ersttäter

Sie sind Mehrfachtäter, den Behörden also schon einmal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen.

Welche Maßnahmen Sie nun gleich nach dem Führerscheinentzug ergreifen müssen, hängt davon ab, ob Ihnen nach den Ausführungen auf diesen Seiten (siehe unter obigen Hyperlinks) der "Idiotentest" droht oder nicht:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.10.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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