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MPU 3. Teil: Die medizinische Untersuchung

Bei dieser Untersuchung wird nicht Ihr allgemeiner Gesundheitszustand festgestellt. Der begutachtende Arzt konzentriert sich vielmehr darauf, ob bei Ihnen (noch oder nicht mehr) gesundheitliche Auswirkungen des gehabten Alkoholmißbrauchs feststellbar sind. Er sucht also nach Lebererkrankungen, Erkrankungen der Magenschleimhaut oder solcher der Bauchspeicheldrüse. Ferner versucht er, durch bestehende Hautveränderungen festzustellen, ob Sie dem Alkohol nach wie vor zu stark zusprechen. Welche Aspekte die medizinische Untersuchung im einzelnen bestimmen, lesen Sie bitte bei Theodor Rieh nach. Hervorgehoben sei hier nur Folgendes:

  1. Den Arzt vom TÜV interessiert nur ein aktueller vorhandener Alkohol-Mißbrauch, um feststellen zu können, ob ein solcher Mißbrauch vorliegt, braucht der Gutachter Ihre Leberwerte. Sind diese erhöht, ergibt sich ein erheblicher Verdacht, daß nach wie vor Alkoholmißbrauch vorliegt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Überprüfung leberschädigende Medikamente nehmen oder von berufswegen oder als Hobby mit gefährlichen Stoffen (z.B. Lackiergase) hantieren, die eine Leberschädigung zur Folge haben können. Machen Sie also im Hinblick auf den Umgang mit solchen Stoffen bzw. auf die Einnahme von Medikamenten unbedingt wahrheitsgemäße Angaben. Ansonsten sind Sie schon wegen erhöhter Leberwerte durch die MPU gefallen, und das noch bevor es zur psychologischen Untersuchung kommt. Das wäre wirklich hinausgeworfenes Geld.
  2. Sie können Ihre Leberwerte vom TÜV-Arzt ermitteln lassen. Wesentlich günstiger ist es aber, vom eigenen Hausarzt einige Tage vor der MPU eine Blutprobe nehmen zu lassen und ihn bzw. dessen Labor diese Werte ermitteln zu lassen. Das hat nämlich folgende Vorteile:
    a) Braucht Ihr Arzt die Blutprobe ohnehin für Ihre normale Behandlung, werden die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen.
    b) Auch wenn eine solche Kostenübernahme nicht in Frage kommt, ist die Blutentnahme durch den Hausarzt jedenfalls billiger als diejenige durch den TÜV-Arzt. Denn der TÜV macht auf die normalen Blutentnahme- und Analysegebühren noch einen kräftigen Aufschlag.
    c) Noch besser ist es, wenn Sie beim TÜV eine Kette von Leberwert-Untersuchungen vorlegen können. Die erste Untersuchung sollte ziemlich bald nach der Alkoholfahrt stattfinden, die zum Entzug des Führerscheins geführt hat. Sodann sollten Sie sich in etwa alle zwei Monate erneut untersuchen lassen. Leben Sie bis zur MPU entweder alkoholabstinent oder gehen Sie mit Alkohol maßvoll um, kann man anhand der Kette von Untersuchungsergebnissen feststellen, wie Ihre Leberwerte langsam aber sicher auf ein normales Level absinken. Dies ist ein guter Beweis dafür, daß Sie Ihr Alkoholproblem in den Griff bekommen haben.
    d) Schließlich ist es von Vorteil, sich nicht erst vom TÜV-Arzt, sondern zuvor schon vom Hausarzt sagen zu lassen, ob die Leberwerte in Ordnung sind oder nicht. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang aber, daß für Ihren ahnungslosen Hausarzt noch wesentlich höhere Leberwerte "in Ordnung" sind, als sie es für den TÜV-Arzt wären. Klären Sie also Ihren Hausarzt, der ja auch insoweit an seine Schweigepflicht gebunden ist, darüber auf, wozu Sie die Leberwerte brauchen. Er kann Ihnen dann Auskunft darüber geben, ob die Werte auch aus Sicht des TÜV-Arztes in Ordnung sind. Sollten Sie überhöht sein, brauchen Sie beim TÜV erst gar nicht antreten. Schieben Sie die MPU dann einige Monate hinaus. Sie ersparen sich so unnötige Kosten.
    e) Bitte achten Sie aber darauf, daß die letzten vom Hausarzt ermittelten Werte erst wenige Tage alt sind. Sonst werden Sie evtl. vom TÜV nicht akzeptiert.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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