MPU - Grundsätzliches
Tatsächlich ist niemand
gezwungen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu
unterziehen. Kein Mensch braucht sich freiwillig in die Hände eines Psychologen zu
begeben, um sich sagen lassen zu müssen, daß bei ihm die rechten Zahnräder nicht
genauso schlüssig greifen, wie die linken.
Gleichwohl läuft die Praxis des Verfahrens zur
Wiedererteilung des Führerscheins letztlich aber darauf hinaus, daß Sie in bestimmten
Fällen einfach nicht darum herumkommen,
diese Tortour durchzumachen. Hat nämlich die Behörde, die Ihnen den Führerschein
wiedererteilen soll, aufgrund der von Ihnen begangenen Straftat bzw. aufgrund der damit
verbundenen Umstände (hohe BAK, risikoreiches Fahren) den Eindruck, daß Sie zum Führen
eines Fahrzeugs im Zeitpunkt der Tat ungeeignet waren, so kann und muß sie vor
Wiedererteilung des Führerscheins verlangen, daß Sie nachweisen, daß Sie jetzt zum
Führen eines Fahrzeugs wieder uneingeschränkt geeignet sind. Und das geht nur dadurch,
daß Sie sich eine solche Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten
bestätigen lassen.
Sie müssen sich also nicht
begutachten lassen - wenn Sie aber Ihren Führerschein wieder haben wollen, bleibt Ihnen
leider gar nichts anderes übrig.
Zumindest in den alten Bundesländern ist es derzeit noch so,
daß der TÜV auf die
medizinisch-psychologische Begutachtung das Monopol
hat. In den neuen Ländern gibt es auch andere Stellen, die zur Erstellung solcher
Gutachten berechtigt sind.
Ihre Führerscheinbehörde kann Ihnen zwar vorschreiben, daß Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten
beibringen, aus dem sich Ihre uneingeschränkte Fahrtauglichkeit ergibt. Sie kann Ihnen aber nicht vorschreiben, wo Sie sich
begutachten lassen. Das heißt, daß Sie sich jede autorisierte Gutachtenstelle zur
Erstellung des Gutachtens in Deutschland aussuchen können.
Dieser Umstand gibt natürlich breiten Raum für
Spekulationen. Es gibt immer wieder Gerüchte, daß der eine TÜV nachsichtiger sei als
der andere und daß man hier besser fährt als dort. Gesicherte Erkenntnisse gibt es
darüber nicht. Abgesehen davon wechselt ja auch das Personal der überprüfenden Stellen
- und damit ändert sich auch das Prüfverhalten. Gesicherte Auskünfte, wo Sie am besten
fahren, kann Ihnen deshalb niemand geben. Wenn allerdings jemand aus Ihrer Bekanntschaft
insoweit einen guten Tip hat, der noch dazu einigermaßen aktuell ist - warum nicht darauf
eingehen, selbst wenn man für die Untersuchung einige hundert Kilometer weit fahren muß.
Nur eines kann mit relativer Sicherheit gesagt werden: In
Süddeutschland wird mehr Alkohol getrunken als in Norddeutschland, so daß es in
Süddeutschland wesentlich mehr Personen gibt, die mit hoher BAK am Steuer angetroffen
werden. Die dortigen Prüfstellen sind insoweit also Kummer gewöhnt und sehen in einer
hohen BAK nichts Besonderes. Für Ersttäter mit hoher BAK kann es sich also u.U. lohnen,
sich in Süddeutschland begutachten zu lassen.
Das können Sie verhindern.
Und der Grund dafür ist ganz einfach: Die Behörde kann Ihnen nämlich nur auferlegen,
ein Gutachten beizubringen. Ob und wieviele Gutachten Sie jetzt erholen, bis Sie endlich
das richtige zur Verfügung haben, darauf hat die Behörde keinerlei Einfluß. Sie selbst
lassen sich bei einer autorisierten Stelle begutachten. Es handelt sich dabei um eine ganz
normale geschäftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Gutachtenstelle, die zum
Gegenstand die Erstellung eines Gutachtens hat. Sie selbst können zum Gegenstand der
Vereinbarung machen (und sollten das auch unbedingt tun!), daß das Gutachten
nicht direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle geschickt, sondern Ihnen
selbst ausgehändigt wird. Ferner sollten Sie Wert darauf legen, daß die
Begutachtungsstelle der Führerscheinstelle nicht mitteilt,
daß Sie sich zur Begutachtung eingefunden haben (in einigen
Bundesländern wird das nämlich von den Technischen Überwachungsvereinen gemacht!) Auch
insoweit können Sie Ihren Prüfer zum Stillschweigen verpflichten.
Zusammengefaßt:
Sie können sich so lange und so oft begutachten lassen, wie
Sie wollen, ohne daß Ihre Führerscheinstelle auch nur von einem einzigen mißglückten
Versuch erfahren muß. Für Sie ist es sogar wichtig, daß
sie nichts davon erfährt. Denn für Sie wäre es eine Katastrophe, wenn
Sie in regelmäßigen Abständen immer wieder bestätigt bekommen, daß Sie zum Führen
eines Fahrzeugs nicht geeignet sind und wenn dies dann auch noch in der Akte Ihrer
Führerscheinstelle auftaucht. Mit jedem negativen
Gutachten, das der Führerscheinstelle vorliegt, wird es schwieriger, das begehrte Papier
je noch einmal wiederzubekommen.