Nach der MPU
Nun haben Sie den verflixten Kurs also hinter sich. Und nun
liegt Ihnen also das Fahreignungsgutachten vor - denn selbstverständlich haben Sie die
Gutachtenstelle angewiesen, das Gutachten nicht direkt der Führerscheinstelle, sondern
Ihnen selbst zu übersenden.
Für die Beantwortung der Frage, ob man Ihnen jetzt wieder
eine Fahrerlaubnis erteilen kann, ist dieses Gutachten von zentraler Bedeutung. Hat der
Gutachter eine positive Prognose abgegeben, können Sie mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit
davon ausgehen, daß Ihnen die Verwaltungsbehörde den Führerschein wiedergeben wird.
Zeigt im Gutachten jedoch "der Daumen nach unten", können Sie mit der gleichen
Sicherheit davon ausgehen, daß es mit dem Führerschein vorerst nichts werden wird. Um
die Frage beantworten zu können, wie Sie sich jetzt weiter verhalten sollen, muß also
zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten unterschieden werden:
- Das TÜV-Gutachten ist für Sie positiv
ausgefallen.
- Der Gutachter ist der Meinung, daß Sie jetzt noch nicht
wieder fähig sind, im Verkehr ein Fahrzeug zu führen, meint aber, daß dieser Mangel
nach einer Nachschulung behoben sein wird (Gutachten mit
Kurszuweisung).
- Der Gutachter ist generell der Meinung, daß Sie im Moment
für den Straßenverkehr noch nicht wieder geeignet sind (negatives
Gutachten).