Verkehrsrecht - Online

Führerschein

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Nach der MPU

Nun haben Sie den verflixten Kurs also hinter sich. Und nun liegt Ihnen also das Fahreignungsgutachten vor - denn selbstverständlich haben Sie die Gutachtenstelle angewiesen, das Gutachten nicht direkt der Führerscheinstelle, sondern Ihnen selbst zu übersenden.

Für die Beantwortung der Frage, ob man Ihnen jetzt wieder eine Fahrerlaubnis erteilen kann, ist dieses Gutachten von zentraler Bedeutung. Hat der Gutachter eine positive Prognose abgegeben, können Sie mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß Ihnen die Verwaltungsbehörde den Führerschein wiedergeben wird. Zeigt im Gutachten jedoch "der Daumen nach unten", können Sie mit der gleichen Sicherheit davon ausgehen, daß es mit dem Führerschein vorerst nichts werden wird. Um die Frage beantworten zu können, wie Sie sich jetzt weiter verhalten sollen, muß also zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten unterschieden werden:

  • Das TÜV-Gutachten ist für Sie positiv ausgefallen.
  • Der Gutachter ist der Meinung, daß Sie jetzt noch nicht wieder fähig sind, im Verkehr ein Fahrzeug zu führen, meint aber, daß dieser Mangel nach einer Nachschulung behoben sein wird (Gutachten mit Kurszuweisung).
  • Der Gutachter ist generell der Meinung, daß Sie im Moment für den Straßenverkehr noch nicht wieder geeignet sind (negatives Gutachten).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing
Wenn Sie Fragen haben...