Beiderseitiges Verschulden -
Haftungsteilung
Häufig ist bei Verkehrsunfällen die Haftungslage klar. Wenn
einer am Zustandekommen des Unfalls eindeutig schuld ist, muß er den Schaden des Gegner
in vollem Umfang bezahlen. Das gilt z.B. bei Auffahrunfällen. Zurecht sagt der Volksmund:
"Wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld". Ähnliches gilt bei
Verkehrsunfällen, die dadurch entstehen, dass jemand ein Stopschild oder eine rote Ampel
überfährt und dadurch eine Kollision verursacht.
In einer Vielzahl anderer Fälle, ist die Haftungslage aber
leider nicht so klar. Wie ist es beispielsweise, wenn in einer mehrspurigen Straße zwei
Autos nebeneinander her fahren, sich seitlich berühren und nicht mehr festgestellt werden
kann, wer von den beiden nun in die Spur des anderen geraten ist? Die Rechtsprechung ist
hier der Ansicht, dass jeder der beiden die Hälfte des Schadens des anderen zu zahlen
hat. Diese Seiten sollen Ihnen einen kleinen Überblick darüber geben, wie ein Schaden zu
teilen ist, wenn nicht nur einer am Unfall schuld ist. Hierfür ist vor allem die
Beantwortung folgender Fragen wichtig: