Verkehrsrecht - Online

Unfallregulierung

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Zulassungskosten

Wird Ihr Wagen beim Unfall totalbeschädigt und schaffen Sie ein neues Fahrzeug an, entstehen dabei für Sie Kosten (neue Nummernschilder, Gebühren bei der Zulassungsstelle etc.). Diese Kosten muß die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sie können entweder die Kosten durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachweisen oder bei Vorlage des Kfz.-Scheins des Ersatzwagens eine Pauschale von 80,00 bis 100,00 DM geltendmachen (die Höhe ist regional unterschiedlich).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 25.05.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing
Wenn Sie Fragen haben...