Inline-Skating
Auf der Straße oder dem Gehweg?
Welche Ausrüstung?
Welche Versicherung?
Auf der Straße oder dem Gehweg?
Früher war alles klar: Es gab entweder Rollschuhe, auf denen
man sich eher unbeholfen und langsam auf dem Gehweg entlang bewegte - oder es gab
Fahrräder, mit denen man sich auf der Fahrbahn seinen Platz gegen die Autos erkämpfte
oder auf dem Radweg entlangschnurrte - teils mit beachtlicher Geschwindigkeit.
Nun gibt es Inline-Skates. Und die passen in kein klassisches
Schema mehr, denn Skater sind zwar vom Bewegungsablauf her Rollschuhfahrern ähnlich,
können aber von der Geschwindigkeit her mit Fahrrädern locker konkurrieren.
Fahrräder auf dem Gehweg sind - zumindest für Erwachsene -
verboten. Rollschuhe auf der Fahrbahn sind es ebenso. Wohin also mit den Inline-Skatern?
Lt. einer Auskunft der Bundesregierung vom 18. November 1996 gelten für
Inline-Skater die folgenden Regeln:
- Inline-Skates sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO, sondern
sog. "besondere Fortbewegungsmittel" nach § 24 StVO (ähnlich
Kinderfährrädern, Rollern oder Kinderwagen). Das heißt, daß man sich mit Inline-Skates
grundsätzlich nur auf dem Gehweg fortbewegen darf.
- Ferner sind Inline-Skates Spielgeräte im Sinne von § 31
StVO, d.h., daß man mit ihnen weder auf Fahrbahnen noch auf Seitenstreifen und auch
nicht auf Fahrradwegen fahren darf. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn Straßen
insoweit besonders ausgeschildert sind ("Spielstraße").
- Das heißt, daß sich Inline-Skater auf dem Gehweg genauso
verhalten müssen wie Rollschuhfahrer: Sie müssen ihr Verhalten und insbesondere ihre
Geschwindigkeit jeweils den Ortsverhältnissen anpassen, also insbesondere der Breite des
Gehweges. Begegnen oder überholen sie Fußgänger, müssen sie langsamer fahren, notfalls
Schrittempo. Generell gilt § 1 StVO: Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer darf auch ein
Inline-Skater andere Verkehrsteilnehmer (und dazu gehören natürlich auch die Benutzer
eines Gehweges) weder gefährden, behindern, belästigen oder gar schädigen.
Für einen sportlich engagierten Inline-Skater mögen dies (verständlicherweise)
unzumutbare Bedingungen sein. Leider ist dies aber die Rechtslage! Wer also Inline-Skating
im Grenzbereich betreiben will, muß dies auf Privatgrund tun. Es mag zwar nicht ohne Reiz
sein, über Mülleimer oder Parkbänke hinwegzuspringen oder Fußgänger-Treppen
hinunterzufahren. Rechtlich in Ordnung ist das aber leider nicht. Wer an seine
fahrerischen Grenzen gehen will, sollte sich an die "Halfpipe" des örtlichen
Skate-Geländes halten.
- Eine Ausnahme gibt es allerdings von den obigen Regeln: Wer
sich mit Skates auf einer Landstraße ohne Gehsteige bewegt, der muß sich laut AG
Bersenbrück, zfs 1999 S. 375 wie ein Fußgänger verhalten, der ein Fahrzeug mit sich
führt (also z.B. wie jemand, der ein Fahrrad schiebt). Dann darf er nicht wie ein
normaler Fußgänger auf der linken Seite entgegen dem Fahrzeugverkehr skaten sondern muß
auf der rechten Seite mit dem Verkehrsstrom fahren. Auf Landstraßen ohne Gehweg darf man
deshalb praktisch auf der Straße fahren, und zwar auch auf der "richtigen"
Straßenseite.
Die
Ausrüstung
Das Leben an sich ist gefährlich: Auch wer aus dem Bett
fällt, kann sich theoretisch das Rückgrat brechen. Entsprechend gefährlicher lebt der,
der Sport treibt.
Um das Risiko in Grenzen zu halten, sollte der Inline-Skater
gut abfedernde Handgelenks-, Ellenbogen- und Knieschützer tragen. Solche Kleidungsstücke
gibt es setweise zu kaufen. Bitte vergleichen Sie die Preise. Die Unterschiede sind
erheblich!
Auch ein Kopfschutz empfiehlt sich - ein in der Halfpipe
versuchter Salto kann sehr leicht am falschen Ende des Körpers enden! Am besten eignet
sich ein Fahrradhelm.
Die Skates - zumindest einer davon - sollten mit Bremsen
versehen sein.
Versicherung
Wer sich als Anfänger auf Inline-Skates fortbewegt, ist froh
um jeden daherkommenden Laternenpfahl - die einzig andere Alternative wäre die zwar
altbewährte aber schmerzhafte Pobacken-Bremse. Hat man weder eine Laterne noch Platz zum
Hinfallen zur Verfügung, kann es oft am Straßenrand stehende Autos in Mitleidenschaft
ziehen; evtl. werden gar unschuldige Fußgänger mit in die Knie gezwungen. Für dabei
entstehende Schäden - und zwar auch die am eigenen Leibe - sollte jeder
Inline-Skater versichert sein. Sie werden sehen: Das meiste, was Sie brauchen, haben Sie
wahrscheinlich schon. Aber um den Rest sollten Sie sich noch kümmern:
Schäden, die beim Skaten entstehen, sind normalerweise von
einer privaten Haftpflichtversicherung
gedeckt. Voraussetzung dafür ist aber, daß man weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
handelt. Wer also von einem Gehsteig über die Fahrbahn hinweg zum anderen wechselt und
dort seinen entgegenkommenden Mathe-Lehrer zu Boden reißt, dem wird seine Versicherung
kaum die Kosten für dessen Jacket und Hose erstatten, insbesondere dann nicht, wenn das
Zwischenzeugnis im Fach Mathe bedenkliche Ergebnisse aufweist.
Das gleiche gilt für denjenigen, der "voll Stoff"
weiterfährt, obwohl ihm kleine Kinder oder alte Omas entgegenkommen. So etwas ist grob
fahrlässig!
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Kinder übrigens
bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. ihrer (vorherigen) Heirat bei den Eltern mitversichert.
Erleiden Sie auf dem Weg in die Arbeit oder
nach Hause auf Skates einen Unfall, dann ist Ihre jeweilige Berufsgenossenschaft
für Rentenschäden etc. eintrittspflichtig. Also sollte man auch einen Berufswegeunfall
auf Skates wie einen normalen Berufsunfall behandeln, zum "Durchgangsarzt" gehen
und der BG Meldung machen.
Wenn Sie während der Arbeit - mit Willen
oder wenigstens Duldung des Arbeitgebers - auf Skates unterwegs sind (warum nicht? Für
Kurierdienste ist das als Alternative zum Fahrrad durchaus vorstellbar), dann muß der
Arbeitgeber bzw. muß seine Betriebshaftpflicht für Unfälle
geradestehen. Sicherheitshalber sollten Sie nebenbei aber trotzdem immer privat
haftpflichtversichert sein.
Und nachdem Skaten ja ziemlich unfallträchtig ist, sollten
Sie auch den Abschluß einer privaten Unfallversicherung in Betracht
ziehen. Sie sichert alle Rentenschäden ab, die sich auf Privatfahrten (also nicht auf
Berufswegefahrten) ereignen. Die Unfallversicherung muß jedoch im Gegensatz zur
Haftpflichtversicherung für jeden Skater einzeln abgeschlossen werden.