Verkehrsrecht - Online

Sonderfahrzeuge

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Oldtimer

Daß Ihr Schmuckstück kein normaler Wagen ist, wissen Sie selbst am besten. Aber auch der Gesetzgeber hat sich für Oldtimer einige Besonderheiten einfallen lassen:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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