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Sonderfahrzeuge

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Saison-Kennzeichen

Sind Sie auch Besitzer eines "Saison-Fahrzeugs", also beispielsweise eines Motorrades, eines Cabrios oder eines Oldtimers? Dann werden Sie sich früher sicher genauso, wie viele andere, darüber geärgert haben, daß Sie jedes Jahr im Frühling zum Anmelden und jedes Jahr im Herbst zum Abmelden des Wagens auf die Zulassungsstelle mußten. Um Ihnen diese Rennerei jetzt zu ersparen, hat der Gesetzgeber für Sie eine neue Möglichkeit geschaffen: Die Saison-Kennzeichen. Seit 01.03.1997 gibt es sie und das sollten Sie darüber wissen:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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