Wohnmobile - Neues zulässiges Gesamtgewicht
Bisher betrug das zulässige Gesamtgewicht für Wohnmobile 2,8 t. Seit dem 01.
September 1997 ist per Gesetzesänderung das Gesamtgewicht
auf 3,5 t angehoben worden. Dies bedeutet, daß jetzt auch für Wohnmobile
zwischen 2,8 und 3,5 t die Verkehrsvorschriften gelten, die bisher nur für Wohnmobile bis
zu einem Gesamtgewicht von 2,8 t maßgeblich waren. Insbesondere bedeutet dies:
- Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt jetzt 130
km/h statt wie bisher 80 km/h.
- Auf Landstraßen darf 100 km/h statt
bisher 80 km/h gefahren werden.
- Die rechteckigen Zusatzschilder für LKWs müssen nur noch an
Wohnmobilen über 3,8 t. angebracht werden, so daß für Wohnmobile darunter die
lästigen Überholverbote und Tempolimits für LKW
entfallen.