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Wohnmobile - Neues zulässiges Gesamtgewicht

Bisher betrug das zulässige Gesamtgewicht für Wohnmobile 2,8 t. Seit dem 01. September 1997 ist per Gesetzesänderung das Gesamtgewicht auf 3,5 t angehoben worden. Dies bedeutet, daß jetzt auch für Wohnmobile zwischen 2,8 und 3,5 t die Verkehrsvorschriften gelten, die bisher nur für Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 t maßgeblich waren. Insbesondere bedeutet dies:

  • Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt jetzt 130 km/h statt wie bisher 80 km/h.
  • Auf Landstraßen darf 100 km/h statt bisher 80 km/h gefahren werden.
  • Die rechteckigen Zusatzschilder für LKWs müssen nur noch an Wohnmobilen über 3,8 t. angebracht werden, so daß für Wohnmobile darunter die lästigen Überholverbote und Tempolimits für LKW entfallen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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