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Strafrecht

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Trunkenheit und Drogen in Straßenverkehr

Nach § 316 StGB macht sich derjenige strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wie jede Gesetzesvorschrift ist auch diese sehr allgemein gehalten, sodaß der Laie, der mit der Rechtsprechung nicht vertraut ist, aus dem reinen Gesetzestext recht wenig herauslesen kann. Häufig braucht man Auskunft über die folgenden Fragen:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 16.09.2000

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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