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Wie muß man ein Fahrtenbuch führen?
 

Im Fahrtenbuch müssen Sie oder derjenige, an den Sie den Wagen ausgeliehen oder sonstwie weitergegeben haben, für jede einzelne Fahrt eintragen  

  • vor Fahrtbeginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, amtl. Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum, Uhrzeit und Beginn der Fahrt und
  • nach Beendigung der Fahrt sofort Datum und Uhrzeit mit Unterschrift.

Wenn die Behörde von Ihnen verlangt, daß Sie das Fahrtenbuch vorlegen, müssen Sie nach der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes tatsächlich auf der Behörde erscheinen und das Fahrtenbuch dort dem zuständigen Beamten zur Prüfung aushändigen.
Wenn die Frist zur Führung des Fahrtenbuches abgelaufen ist, müssen Sie das Buch noch weitere 6 Monate aufbewahren.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 14.02.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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