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Wann darf einem überhaupt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden?
 

Nach § 31 a) StVZO kann die Verwaltungsbehörde einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches vorschreiben, wenn "die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Die Rechtsprechung hat aber wesentlich konkretere und schärfere Anforderungen aufgestellt, und zwar wie folgt: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 14.02.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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