Gilt das Fahrtenbuch nur für ein
Fahrzeug bzw. nur für eine Person oder auch für mehrere Fahrzeuge und Personen?
Fahrtenbücher beziehen sich grundsätzlich nur auf Fahrzeuge und nicht auf Personen,
werden also nicht für bestimmte Personen sondern für bestimmte Fahrzeuge angeordnet. Im
Normalfall wird ein Fahrtenbuch nur für ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen
angeordnet. Theoretisch ist die Behörde aber berechtigt, alle weiteren von Ihnen
gehaltenen Fahrzeuge in die Fahrtenbuchauflage mit einzubeziehen. Der Sinn des ganzen ist
es, zu vermeiden, daß Sie zum Zwecke der Begehung von Verkehrsverstössen einfach auf
andere Fahrzeuge ausweichen.
Wenn Sie das Fahrzeug, dessen Kennzeichen in der Fahrtenbuchauflage erwähnt ist,
veräußeren, erlischt für Sie natürlich die Pflicht, für diesen Wagen noch weiter ein
Fahrtenbuch zu führen. Schaffen Sie ein Ersatzfahrzeug an, kann die Behörde jedoch die
Auflage auf dieses Ersatzfahrzeug erweitern.