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Flensburger Verkehrssünderkartei
neue gesetzliche Regelung ab dem 01.01.1999

Noch vor den Bundestagswahlen hat der alte Bundestag die §§ 28 ff des Straßenverkehrsgesetzes betreffend das Flensburger Verkehrszentralregister geändert. Die Änderung gilt ab 01.01.1999.

Ab diesem Zeitpunkt gibt es zwar für einzelne Verkehrsverstösse immer noch die gleiche Anzahl an Punkten. Allerdings haben sich die Maßnahmen geändert, mit denen man rechnen muß, wenn man eine gewisse Anzahl an Punkten angesammelt hat. Außerdem müssen insbesondere Inhaber eines Führerscheins auf Probe und ferner Personen mit einem höheren Punktestand auch mit längeren Löschungsfristen rechnen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie nur bis zum 31.12.1998 Punkte sammeln und danach "sauber" bleiben, dann gilt für Sie noch das alte Punktesystem.
Verkehrsteilnehmer, die erst nach dem 01.01.1999 Punkte ansammeln, werden nach dem neuen Punktesystem beurteilt.
Wer schon alte Punkte hat, nach dem 01.01.1999 jedoch noch neue Punkte dazubekommt, der wird ebenfalls nach dem neuen Punktesystem beurteilt. 

Auf diesen Seiten finden Sie deshalb für eine Übergangszeit noch Informationen über beide Punktesysteme.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 18.12.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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