Noch vor den Bundestagswahlen hat der
alte Bundestag die §§ 28 ff des Straßenverkehrsgesetzes betreffend das Flensburger
Verkehrszentralregister geändert. Die Änderung gilt ab 01.01.1999.
Ab diesem Zeitpunkt gibt es zwar für einzelne Verkehrsverstösse immer noch die
gleiche Anzahl an Punkten. Allerdings haben sich die Maßnahmen geändert, mit denen man
rechnen muß, wenn man eine gewisse Anzahl an Punkten angesammelt hat. Außerdem müssen
insbesondere Inhaber eines Führerscheins auf Probe und ferner Personen mit einem höheren
Punktestand auch mit längeren Löschungsfristen rechnen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie nur bis zum 31.12.1998 Punkte sammeln und danach "sauber" bleiben, dann
gilt für Sie noch das alte Punktesystem.
Verkehrsteilnehmer, die erst nach dem 01.01.1999 Punkte ansammeln, werden nach dem neuen Punktesystem beurteilt.
Wer schon alte Punkte hat, nach dem 01.01.1999 jedoch noch neue Punkte dazubekommt, der
wird ebenfalls nach dem neuen Punktesystem
beurteilt.
Auf diesen Seiten finden Sie deshalb für eine Übergangszeit noch Informationen über
beide Punktesysteme.