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AG Nürnberg: 120.000 DM Geldstrafe gegen uneinsichtigen Autofahrer

120.000 DM Geldstrafe muss ein wohlhabender Nürnberger Autofahrer zahlen, weil er trotz Entzugs der Fahrerlaubnis und trotz einschlägiger Vorstrafen wiederholt mit dem Auto unterwegs war. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen verurteilte ihn das Amtsgericht Nürnberg am 02.11.1999 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 1.000 DM (entspricht dem geschätzten Einkommen von 4 Monaten). Außerdem zog das Gericht die zwei PKW ein, die der Verurteilte für seine illegalen Fahrten benutzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung gefordert, zusätzlich eine angemessene Geldbuße. Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 100.000 DM beantragt.

Vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig, wäre dies bereits die dritte Strafe, die seit Sommer letzten Jahres gegen den Angeklagten verhängt wurde. Vorausgegangen waren ebenfalls Geldstrafen, die erste über 30.000 DM, die zweite über 50.000 DM. Die Verurteilungen hatten den Angeklagten, einen 88 Jahre alten ehemaligen Unternehmer, aber anscheinend nicht sonderlich beeindruckt. Sogar zu einer Gerichtsverhandlung wegen Fahrens trotz Fahrverbots war der Angeklagte im Sommer mit dem Fahrzeug angereist. Bei einer anderen Gelegenheit beobachtete ihn zufällig ein Richter des Amtsgerichts, wie er gerade losfahren wollte, und forderte ihn unter Hinweis auf den Führerscheinentzug auf, allerdings ohne Erfolg. Nicht einmal durch die Beschlagnahme seines ersten Fahrzeuges ließ er sich abhalten, sich erneut ans Steuer zu setzen; er benutzte einfach seinen Zweitwagen (der ebenfalls sichergestellt wurde).

Quelle: Pressemitteilung AG Nürnberg


Wenn Sie wissen wollen, welche Gesichtspunkte bei der Bemessung einer Geldstrafe eine Rolle spielen, können Sie hier Näheres nachschauen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 26.02.2000

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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