AG Nürnberg: 120.000 DM
Geldstrafe gegen uneinsichtigen Autofahrer
120.000 DM Geldstrafe muss ein wohlhabender Nürnberger
Autofahrer zahlen, weil er trotz Entzugs der Fahrerlaubnis und trotz einschlägiger
Vorstrafen wiederholt mit dem Auto unterwegs war. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis in drei Fällen verurteilte ihn das Amtsgericht Nürnberg am 02.11.1999 zu
einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 1.000 DM (entspricht dem geschätzten
Einkommen von 4 Monaten). Außerdem zog das Gericht die zwei PKW ein, die der Verurteilte
für seine illegalen Fahrten benutzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei
Monaten mit Bewährung gefordert, zusätzlich eine angemessene Geldbuße. Der Verteidiger
hatte eine Geldstrafe von 100.000 DM beantragt.
Vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig, wäre dies
bereits die dritte Strafe, die seit Sommer letzten Jahres gegen den Angeklagten verhängt
wurde. Vorausgegangen waren ebenfalls Geldstrafen, die erste über 30.000 DM, die zweite
über 50.000 DM. Die Verurteilungen hatten den Angeklagten, einen 88 Jahre alten
ehemaligen Unternehmer, aber anscheinend nicht sonderlich beeindruckt. Sogar zu einer
Gerichtsverhandlung wegen Fahrens trotz Fahrverbots war der Angeklagte im Sommer mit dem
Fahrzeug angereist. Bei einer anderen Gelegenheit beobachtete ihn zufällig ein Richter
des Amtsgerichts, wie er gerade losfahren wollte, und forderte ihn unter Hinweis auf den
Führerscheinentzug auf, allerdings ohne Erfolg. Nicht einmal durch die Beschlagnahme
seines ersten Fahrzeuges ließ er sich abhalten, sich erneut ans Steuer zu setzen; er
benutzte einfach seinen Zweitwagen (der ebenfalls sichergestellt wurde).
Quelle: Pressemitteilung AG Nürnberg