Geldstrafe und
Strafzumessung - Wie kommt eigentlich die Höhe einer Geldstrafe zustande?
Meist wird in Verkehrsstrafsachen nichts so heiß gegessen,
wie es gekocht wird. Denn derjenige, der im Straßenverkehr einen Fehler gemacht hat, der
ist ja eigentlich kein Krimineller, selbst wenn der Fehler erheblich war. Oder anders
gesagt: Ein Fehlverhalten im Straßenverkehr deutet ja nicht daraufhin, dass derjenige,
der falsch gefahren ist, sich deshalb schon von den Grundprinzipien unserer Gesellschaft
verabschiedet hat. In den allermeisten Fällen verhängen deshalb die Gerichte in
Verkehrsstrafsachen nur Geldstrafen und keine Freiheitsstrafen.
Für den Laien ist es nun oft nicht einsichtig, wie die Höhe
einer solchen Geldstrafe denn nun ermittelt wird. Diese Seiten sollen die Prinzipien kurz
darstellen, anhand denen der Richter arbeitet, wenn er ein Geldstrafen-Urteil verfaßt.
Dabei arbeitet der Richter grundsätzlich in vier Stufen:
- Zunächst einmal schaut er sich die Person des Delinquenten an
und dasjenige, was er angestellt hat, also die gesamten Umstände des Falles und überlegt
im Rahmen einer allgemeinen Strafzumessung, ob
hier eine höhere oder geringere Geldstrafe verhängt werden soll. Weil sich eine
Geldstrafe in "Tagessätzen" errechnet, bestimmt er dabei zugleich, zu wieviel
Tagessätzen er verurteilt.
- Sodann prüft er, ob nicht etwa Umstände vorliegen, wegen
denen er die Strafe mildern kann.
- Dann schaut er sich die finanziellen Möglichkeiten des
Delinquenten an und bestimmt die Höhe des Tagessatzes.
- Schließlich prüft er, ob er dem Verurteilten evtl. Zahlungserleichterungen gewähren kann.