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Strafrecht

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Zahlungserleichterungen

Wenn es Ihnen nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe sofort zu zahlen, kann Ihnen das Gericht entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder Ihnen gestatten, die Strafe in Raten abzuzahlen. Dabei kann der Richter aber eine Klausel einbauen, nach der die Vergünstigung wieder entzogen wird, wenn Sie mit der Zahlung der Raten in Rückstand geraten. Wird eine solche Regel bei Abfassung des Urteils übersehen oder geraten Sie später in Zahlungsschwierigkeiten, können Sie einen entsprechenden Antrag später noch bei der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.

Das Gesetz räumt in § 42 StGB dem Richter diese Möglichkeit vor allem deshalb ein, um die Umstände mit zu berücksichtigen, die er bei der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes außer Acht lassen muß.
Dort darf er beispielsweise von Ihnen in Anspruch genommene Verbraucherkredite nicht anrechnen.
Leben Sie in einer Eigentumswohnung, muß er den Wohnwert bei der Höhe des Tagessatzes hinzurechnen. Das kann Sie aber in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen. Haben Sie beispielsweise seine Eigentumswohnung geerbt und wohnen kostenfrei darin, beträgt der Wohnwert aber DM 1.200,00 und haben Sie die Wohnung eingerichtet und zahlen DM 600,00 monatlich für die Einrichtung ab, dann sind diese Beträge bei der Ermittlung der Tagessatzhöhe nicht zu berücksichtigen. Nach Abzug der Schulden haben Sie zum Leben vielleicht noch DM 1.400,00. Der Richter muß bei der Berechnung der Tagessatz-Höhe dann von einem Betrag von DM 1.400,00 + DM 600,00 + DM 1.200,00 = DM 3.200,00 ausgehen, so dass ein Tagessatz DM 105,00 beträgt. Mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Betrag von nur DM 1.400,00 werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine Geldstrafe nicht auf einmal bezahlen können. In einem solchen Fall kann das Gericht nach § 42 StGB Ratenzahlung gewähren.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 26.02.2000

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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