Welches Bußgeld gibt es
eigentlich, wenn man nicht angeschnallt ist?
Grundsätzlich ist man mit DM 60,00 dabei,
wenn man einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht
anlegt. Das bedeutet:
- Sicherheitsgurte, die gar nicht da sind, müssen auch nicht
angelegt werden. Befinden sich beispielsweise in einem Cabrio bauartgerecht nur vier
Sicherheitsgurte und wird auf der Rückbank eine fünfte Person mitgenommen, dann kann
sich diese technisch gesehen gar nicht anschnallen mit der Folge, dass sie auch kein
Bußgeld riskiert, weil für sie kein "vorgeschriebener" Sicherheitsgurt da ist.
- Ferner gibt es von Gesetzes wegen weitere Ausnahmen
von der Anschnallpflicht, vgl. § 21 a StVO. Taxifahrer und Mietwagenfahrer
müssen sich z.B. nicht anschnallen, so lange sie Fahrgäste befördern. Das gleiche gilt
für Lieferanten beim Haus-Zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk. Wer nur mit
Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muß ebenfalls nicht
angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.
- Wenn man sich aber anschnallen muß, dann muß der Gurt auch angepaßt
und optimal eingestellt sein. Ein Gurt, der nur lose über dem Bauch baumelt,
zählt nicht.
- Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen
dieses technischen Fehlers nicht anlegen läßt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht
ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen
trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt
nicht in Ordnung war.
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