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Ich bin nicht angeschnallt. Hafte ich für einen Unfall evtl. mit?

Statistische Untersuchungen haben ergeben, dass der Nutzen eines angelegten Sicherheitsgurtes seine Gefahren bei weitem überwiegt. Nur 0,5 bis 1 % der Verletzungen, die angeschnallte Fahrer erleiden, sind auf den Gurt selbst zurückzuführen. Andererseits überstehen angegurtete Fahrer häufig mit etwas Glück auch schwere Kollision unbeschadet, bei denen sie nicht angegurtet einen Schädelbasis-Bruch oder Schlimmeres davongetragen hätten. Die Rechtsprechung sagt deshalb, dass ein einsichtiger und verantwortungsbewußter Fahrer angeschnallt fahren muß, sonst trägt er ein Mitverschulden, wenn er bei einem Verkehrsunfall, für den er ansonsten nichts kann, verletzt wurde. Das bedeutet, dass Sie nicht alle Krankenhauskosten erstattet bekommen und dass auch Ihr Schmerzensgeld geringer ausfällt, wenn Sie nicht angeschnallt waren - und das, obwohl Sie für den Unfall gar nichts konnten.

Der Schadenersatzanspruch wird je nach Schwere des Unfalles unterschiedlich gekürzt, bei Durchschnittsfällen um 20 bis 25 % (z.B. OLG Celle, DAR 1979, S. 305; OLG München, DAR 1979, S. 306; OLG Düsseldorf, ZfS 1986, S. 130), bei schweren Verletzungen um die 30 % (OLG Düsseldorf, DAR 1985, S. 50; OLG Karlsruhe, NZV 1990, S. 151) bis 40 % (OLG Karlsruhe, 10 U 55/99 vom 09.07.1999). In besonders schweren Fällen kann eine Kürzungsquote von 50 % oder darüber in Frage kommen, dies vor allem dann, wenn das Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst besonders groß ist (OLG München, VR 85, S. 868, Gesichtsverletzungen einer Kosmetikerin - hier fuhr also jemand ohne Gurt, der sein unverletztes Gesicht von Berufs wegen dringend brauchte und trotzdem nicht darauf achtete) oder wenn die Haftung des Unfallverursachers relativ gering ist (OLG Frankfurt, ZfS 1986, S. 130). Die Abzüge sind also recht happig.

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Karlsruhe (vom 09.07.1999, 10 U 55/99) haftet sogar derjenige mit, und zwar mit 20 %, der unangeschnallt gefahren ist, weil er sich nicht anschnallen konnte. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem 5 Leute in einem Cabrio mitgefahren waren, das bauart-bedingt nur 4 Sicherheitsgurte hatte. Die 5. Person, eine Frau, war auf dem Rücksitz in der Mitte gesessen und wegen des fehlenden Gurtes nicht angeschnallt gewesen. Bei einer Kollision wurde sie aus dem Wagen geschleudert und verletzte sich schwer. Das Gericht war der Ansicht, dass diese Frau, nachdem sie festgestellt hatte, dass es für Sie keinen Gurt gab, hätte aussteigen müssen. Die Mitfahrt sei damit teilweise "auf eigene Gefahr" erfolgt.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 20.02.2000

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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