Ich bin nicht angeschnallt.
Hafte ich für einen Unfall evtl. mit?
Statistische Untersuchungen haben ergeben, dass der Nutzen
eines angelegten Sicherheitsgurtes seine Gefahren bei weitem überwiegt. Nur 0,5 bis 1 %
der Verletzungen, die angeschnallte Fahrer erleiden, sind auf den Gurt selbst
zurückzuführen. Andererseits überstehen angegurtete Fahrer häufig mit etwas Glück
auch schwere Kollision unbeschadet, bei denen sie nicht angegurtet einen Schädelbasis-Bruch
oder Schlimmeres davongetragen hätten. Die Rechtsprechung sagt deshalb, dass ein
einsichtiger und verantwortungsbewußter Fahrer angeschnallt fahren muß, sonst
trägt er ein Mitverschulden, wenn er bei einem Verkehrsunfall, für den er ansonsten
nichts kann, verletzt wurde. Das bedeutet, dass Sie nicht alle Krankenhauskosten
erstattet bekommen und dass auch Ihr Schmerzensgeld geringer ausfällt, wenn Sie nicht
angeschnallt waren - und das, obwohl Sie für den Unfall gar nichts konnten.
Der Schadenersatzanspruch wird je nach Schwere des
Unfalles unterschiedlich gekürzt, bei Durchschnittsfällen um 20 bis 25 % (z.B.
OLG Celle, DAR 1979, S. 305; OLG München, DAR 1979, S. 306; OLG Düsseldorf, ZfS 1986, S.
130), bei schweren Verletzungen um die 30 % (OLG Düsseldorf, DAR 1985, S. 50; OLG
Karlsruhe, NZV 1990, S. 151) bis 40 % (OLG Karlsruhe, 10 U 55/99 vom
09.07.1999). In besonders schweren Fällen kann eine Kürzungsquote von 50 % oder
darüber in Frage kommen, dies vor allem dann, wenn das Verschulden des Geschädigten
gegen sich selbst besonders groß ist (OLG München, VR 85, S. 868, Gesichtsverletzungen
einer Kosmetikerin - hier fuhr also jemand ohne Gurt, der sein unverletztes Gesicht von
Berufs wegen dringend brauchte und trotzdem nicht darauf achtete) oder wenn die Haftung
des Unfallverursachers relativ gering ist (OLG Frankfurt, ZfS 1986, S. 130). Die
Abzüge sind also recht happig.
Nach einer neuen Entscheidung des
OLG Karlsruhe (vom 09.07.1999, 10 U 55/99) haftet sogar derjenige mit, und
zwar mit 20 %, der unangeschnallt gefahren ist, weil er sich nicht anschnallen konnte. Dem
Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem 5 Leute in einem Cabrio mitgefahren waren, das
bauart-bedingt nur 4 Sicherheitsgurte hatte. Die 5. Person, eine Frau, war auf dem
Rücksitz in der Mitte gesessen und wegen des fehlenden Gurtes nicht angeschnallt gewesen.
Bei einer Kollision wurde sie aus dem Wagen geschleudert und verletzte sich schwer. Das
Gericht war der Ansicht, dass diese Frau, nachdem sie festgestellt hatte, dass es für Sie
keinen Gurt gab, hätte aussteigen müssen. Die Mitfahrt sei damit teilweise "auf
eigene Gefahr" erfolgt.