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Strafrecht

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Verhalten bei haltenden ÖPNV-Fahrzeugen

An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

 

© 1997 Verkehrspolizeiinspektion München, Verkehrserziehung und -aufklärung

 

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