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Strafrecht

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Verhalten, wenn Fahrgäste aus- und einsteigen

Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrifttgeschwindigkeit ( 4 - 7 km/h) und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig muß der Fahrzeugführer warten.

 

 

© 1997 Verkehrspolizeiinspektion München, Verkehrserziehung und -aufklärung

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