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Strafrecht

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Verhalten gegenüber. Bussen, die sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern.

Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern, und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

 

 

© 1997 Verkehrspolizeiinspektion München, Verkehrserziehung und -aufklärung

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