Verhalten gegenüber Bussen, die mit
eingeschalteter Warnblinkanlage an einer einer Haltestelle stehen.
Halten diese Busse (Omnibusse des
Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse) an der Haltestelle und ist das
Warnblinklicht eingeschaltet, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen
Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. die
Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig muß der Fahrzeugführer
warten.
