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Verhalten von Radfahrer auf dem Radweg gegenüber ÖPNV-Fahrzeugen

Auf dem Radweg darf an Haltestellen, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Auch Radfahrer müssen stehenbleiben, wenn es die Situation erfordert.

 

 

© 1997 Verkehrspolizeiinspektion München, Verkehrserziehung und -aufklärung

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