Verhalten von Radfahrer auf dem Radweg
gegenüber ÖPNV-Fahrzeugen
Auf dem Radweg darf an Haltestellen,
wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem solchen
Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen
ausgeschlossen ist. Auch Radfahrer müssen stehenbleiben, wenn es die Situation erfordert.
