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Alkohol - die Folgen

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Die 0,5-Promille-Grenze

Ab einer BAK von 0,5-Promille, handeln Sie unabhängig davon, ob Sie einen Unfall verursachen oder nicht, ordnungswidrig, wenn Sie ein Fahrzeug führen. Beim Ersttäter sind dann DM 200,00 Geldbuße und zwei Punkte fällig, bei Mehrfachtätern eine höhere Geldstrafe und ein Fahrverbot von einem Monat.

Diese Vorschrift soll demnächst dahingehend verschärft werden, daß auch beim Ersttäter ein Fahrverbot obligatorisch ist.

Merke: Für Radfahrer gilt die 0,5 %o Grenze nicht, sodaß bei einer solchen Alkoholisierung auch noch keine Strafen drohen - immer vorausgesetzt, sie bauen keinen Unfall. Dann ist auch auf dem Fahrrad schon ab 0,3 %o Schluß.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.07.2000

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