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Alkohol - die Folgen

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Die 0,8-Promille-Grenze

Haben Sie 0,8 %o oder mehr, kann aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse vermutet werden, daß Sie - auch als alkohlgewohnter Fahrer - relativ fahruntüchtig sind. Auch wer regelmäßig Alkohol trinkt, fährt mit einem solchen Pegel risikobereiter. Werden Sie mit einem Pegel zwischen 0,8 und 1,1 %o erwischt, werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Es fällt dann in der Regel beim Ersttäter eine Geldbuße in Höhe von DM 500,00 an. Ferner sind ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg fällig.

Sind Sie bereits einmal einschlägig vorbelastet, beträgt die Geldbuße DM 1.000,00 und das Fahrverbot drei Monate. Sind Sie bereits mehr als einmal einschlägig vorbelastet, beläuft sich die Geldbuße gar auf DM 1.500,00.

Merke: Für Radfahrer gilt die 0,8 %o Grenze nicht, sodaß bei einer solchen Alkoholisierung auch noch keine Strafen drohen - immer vorausgesetzt, sie bauen keinen Unfall. Dann ist auch auf dem Fahrrad schon ab 0,3 %o Schluß.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.07.2000

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