Die 0,8-Promille-Grenze
Haben Sie 0,8 %o oder mehr, kann aufgrund gesicherter
wissenschaftlicher Erkenntnisse vermutet werden, daß Sie - auch als alkohlgewohnter
Fahrer - relativ fahruntüchtig sind. Auch wer regelmäßig Alkohol trinkt, fährt mit
einem solchen Pegel risikobereiter. Werden Sie mit einem Pegel zwischen 0,8 und 1,1 %o
erwischt, werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Es fällt dann in der Regel
beim Ersttäter eine Geldbuße in Höhe von DM 500,00 an. Ferner sind ein
Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg fällig.
Sind Sie bereits einmal einschlägig vorbelastet, beträgt
die Geldbuße DM 1.000,00 und das Fahrverbot drei Monate. Sind Sie bereits mehr als einmal
einschlägig vorbelastet, beläuft sich die Geldbuße gar auf DM 1.500,00.
Merke: Für Radfahrer gilt die 0,8 %o Grenze nicht, sodaß
bei einer solchen Alkoholisierung auch noch keine Strafen drohen - immer vorausgesetzt,
sie bauen keinen Unfall. Dann ist auch auf dem Fahrrad schon ab 0,3 %o Schluß.