Die 1,1-Promille-Grenze
Wer 1,1 %o oder mehr hat, bei dem kann davon ausgegangen
werden, daß er, wenn er ein Kraftfahrzeug führt, absolut fahruntüchtig ist (bei
Radfahrern liegt diese Grenze erst bei 1,6 %o). Wird diese BAK bei Ihnen festgestellt,
kommt es gar nicht mehr darauf an, ob Sie äußerlich noch fit sind oder ob Sie einen
Fahrfehler begangen haben. Werden Sie mit einer solchen BAK am Steuer angetroffen, haben
Sie sich jedenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Bestraft
wird das mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Führerschein ist
mindestens 6 Monate weg.