Verkehrsrecht - Online

Alkohol - die Folgen

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Die 1,1-Promille-Grenze

Wer 1,1 %o oder mehr hat, bei dem kann davon ausgegangen werden, daß er, wenn er ein Kraftfahrzeug führt, absolut fahruntüchtig ist (bei Radfahrern liegt diese Grenze erst bei 1,6 %o). Wird diese BAK bei Ihnen festgestellt, kommt es gar nicht mehr darauf an, ob Sie äußerlich noch fit sind oder ob Sie einen Fahrfehler begangen haben. Werden Sie mit einer solchen BAK am Steuer angetroffen, haben Sie sich jedenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Bestraft wird das mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.07.2000

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