Welche Auswirkungen habe die
verschiedenen Grade der Alkoholisierung?
Die Auswirkungen
von Alkoholgenuß und den durchschnittlichen
Grad der Verkehrsgefährdung zeigt die folgende Tabelle. Die Angaben gelten nur für einen
gesunden, alkoholgewohnten (nach neueren medizinischen Kenntnissen ist dieses Begriffspaar
ein Paradoxon!) Menschen. Bei alkoholungewohnten Personen ist eine Verkehrsgefährdung
schon bei einer geringeren BAK möglich.
| Promille |
Alkoholbeeinflussung |
Verkehrsgefährdung |
| 0,3 |
gering |
möglich |
| 0,8 |
deutlich |
wahrscheinlich |
| 1,1 |
erheblich |
absolute Fahruntauglichkeit i.S. der
Rechtsprechung |
| 2,0 |
Trunkenheit |
unbedingte Fahruntüchtigkeit auch bei
alkoholgewohnten Personen |
| 3,0 |
Vollrausch |
Wer hier noch fährt, braucht ebenso wie jeder,
der ihm begegnet einen sehr guten Schutzengel! |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Sie können sich anhand vorstehender Informationen zwar ungefähr
ausrechnen, wieviel Sie trinken können, ohne die Grenze von 0,8 Promille zu erreichen.
Selbst wenn Sie aber wesentlich weniger trinken und dann trotzdem - und sei es auch nur
mit einer geringen Teilschuld - in einen Unfall verwickelt werden, ist
Ihr Führerschein weg!
Denn bei einer BAK ab 0,3 Promille geht wie aus obiger Tabelle ersichtlich
die Rechtsprechung davon aus, daß eine Alkoholbeeinträchtigung wahrscheinlich, also
mithin so stark ist, daß Sie nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen des
Straßenverkehrs auch bei plötzlich auftretenden schwierigen Verkehrslagen so zu
genügen, wie man dies von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erwarten kann (
BGHSt 13, 83).
Auf deutsch: Ab 0,3 Promille kann vermutet werden, daß Sie in einer unfallträchtigen
Situation nicht so reagieren konnten, wie wenn Sie nüchtern gewesen wären und deshalb
der Alkoholgenuß zum Unfall geführt hat. Dann haben Sie nach § 315c StGB eine
fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung begangen, die den Führerscheinentzug
zur Folge hat.
Also gilt generell: Sie befinden sich nur dann im grünen Bereich, wenn
Sie entweder zum Glas oder zum Steuer greifen. Beides gleichzeitig geht
leider nicht!
Also: Lieber 150 Mark
für ein Taxi zahlen anstatt mehrere Tausender an Geldstrafe. Es rechnet sich immer!