Inhaltübersicht
Niemand kann alles auf einmal erledigen. Auch
Verkehrsrecht-Online wird nicht an einem Tag erstellt sondern Seite für Seite. Im Bereich
Strafrecht können wir deshalb erst demnächst einen
kompletten Überblick über alles Wissenwerte bereitstellen. Bis dahin
einige Informationen zu den nachfolgenden ausgewählten Themen:
Alkohol
am Steuer
Wer schlau ist, für den kommt diese Kombination
sowieso nicht in Frage. Aber wenn's doch mal passiert - hier erfahren Sie, wieviel
Promille welche Folgen haben.
Trunkenheit im Verkehr
...und wer's doch mal mit Alkohol am Steuer
probiert hat und dabei erwischt worden ist, der bekommt eventuell eine Anklage oder einen
Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ins Haus. Hier erfahren Sie, ob der Vorwurd
berechtigt ist und was man eventuell dagegen machen kann.
Der Bußgeldkatalog
ist im Internet an zahlreichen Stellen
veröffentlicht. Wir verweisen hier insoweit auf die Seiten des Heymanns-
Verlags. Die Tabelle über die Bußgelder
bei Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier, und die Tabelle über
die Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
findet sich hier.
Fahrtenbuch
Irgendwann erwischt es den hartnäckigen
Verkehrssünder - er bekommt von der Behörde ein Fahrtenbuch aufoktroyiert. Hier erfahren
Sie, wann das der Fall ist, wie lange es höchstens dauern darf und wie man das Übel
eventuell doch noch umgehen kann.
Verjährung
Auch der Staat kommt mal zu spät Wann verjähren Verkehrsstraftaten und
Ordnungswidrigkeiten? Das erfahren Sie hier.
Nötigung im Straßenverkehr
Die Sitten werden immer härter. Spurschneiden,
Ausbremsen, der Kampf um den Parkplatz - heutzutage muß man mit allem rechnen. Und wann
das Ganze nicht mehr reell ist sondern eine Nötigung darstellt, erfahren Sie hier.
Stellen Sie sich vor, Sie
kommen frischerholt aus dem Urlaub und müssen feststellen, daß der Briefträger einen
"Liebesbrief" vom Gericht oder der Polizei für Sie auf dem Postamt hinterlegt
hat. Die Frist für den Einspruch ist schon abgelaufen. Da hilft nur noch Wiedereinsetzung.
Wenn Ihr Wagen einen Beifahrer-Airbag hat,
dürfen Sie seit dem 1.9.1997 Kinder auf dem Beifahrersitz nicht mehr im
"umgedrehten" Kindersitz transportieren. Außerdem muß durch einen deutlich
sichtbaren Aufkleber vor dem Airbag gewarnt werden.
Gurtpflicht
- Was kostet eigentlich das "Nichtanschnallen"?
Zwar schnallen wir uns ja
alle sowieso (fast) immer an. Aber trotzdem ist es natürlich interssant, zu wissen,
welches Bußgeld man denn abbekommt, wenn man es doch mal vergißt. Und außerdem gibt's
da einige Urteile, in denen drinsteht, daß man einen Teil seines Schadens selber zahlen
muß, wenn man nicht angeschnallt war...
Mehr
Sicherheit an Haltestellen
Ein gleichnamiges Flugblatt der Münchener Polizei informiert
Sie, wie Sie sich als Fahrzeugführer angesichts haltender oder stehender Busses und
Straßenbahnen verhalten müssen. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher
Genehmigung der Verkehrspolizeiinspektion München, Verkehrserziehung und -aufklärung.
Zwar kann man eigentlich
nur jedem raten, entweder zum Glas oder zum Steuer zu
greifen. Trotzdem ist es natürlich interessant,
wieviel Promille man nach welchem Alkoholgenuß hat.
Um es gleich zu sagen: Bleiben Sie lieber da.
Über die Folgen des "Abhauens" werden Sie hier informiert.
Punktekonto - Wie funktioniert es?
Alles, was Sie über das Flensburger
Sündenregister wissen müssen.
sind ebenso notwendig wie lästig. Aktuelle
Rechtsprechung und viele weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.
Geldstrafen
Meist gibt es für ein Verkehrsdelkt
Geldstrafen. Nach welchen Gesichtspunkten das Gericht eine Geldstrafe berechnet, erfahren
Sie hier.