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Unfallflucht - Ich habe etwas getrunken. Soll ich trotzdem dableiben?

 

Seien Sie einen Moment lang vernünftig: Nach all dem oben Gesagten gehen Sie ein hohes Risiko ein, trotz Unfallflucht erwischt zu werden. Bleiben Sie da, sind Sie wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und ggf. Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung dran. Fahren Sie weg, kommt noch eine Unfallflucht, eine zusätzliche Trunkenheit im Verkehr und u.U. unterlassene Hilfeleistung hinzu.

Ihr Schein ist in beiden Fällen weg. Im ersten Fall kommen Sie aber meistens mit einer Geldstrafe davon, im zweiten ist eine Freiheitsstrafe eher die Regel.

Was tun Sie also? Sie bleiben da!

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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