Unfallflucht - Ist mein
Führerschein in Gefahr?
Wenn Sie dableiben
und nur Sachschaden verursachen, bleibt Ihnen der Schein in aller Regel erhalten. Eine
Ausnahme gilt nur, wenn Sie z.B. bei Rot über die Ampel gefahren sind oder der Unfall
durch erheblich überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde. Dann kommt ein Fahrverbot
von i.d.R. einem Monat in Frage.
Bei Verletzungen oder bei Tötung muß der Schein noch nicht
unbedingt weg sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. War z.B. Ihr
Verschulden gering, kann der Richter durchaus zu dem Ergebnis kommen, Ihnen den Schein zu
lassen.
Bei Alkohol ist
Ihr Schein obligatorisch dahin. Da läßt sich nichts machen.
Bei Unfallflucht ist er nur dann nicht weg, wenn Sie beim Wegfahren
zuverlässig davon ausgehen konnten, daß Sie niemanden verletzt und keinen bedeutenden
Schaden verursacht haben. Sonst wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate kassiert.
Kommt zur Flucht Alkohol,
Verletzung oder gar Tötung hinzu, verlängert sich die Entzugsfrist auf
bis zu zwei Jahre.
Sie Sie einschlägig vorbelastet,
verlängern sich die Entzugsfristen entsprechend.