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Unfallflucht - Ist mein Führerschein in Gefahr?

Wenn Sie dableiben und nur Sachschaden verursachen, bleibt Ihnen der Schein in aller Regel erhalten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie z.B. bei Rot über die Ampel gefahren sind oder der Unfall durch erheblich überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde. Dann kommt ein Fahrverbot von i.d.R. einem Monat in Frage.

Bei Verletzungen oder bei Tötung muß der Schein noch nicht unbedingt weg sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. War z.B. Ihr Verschulden gering, kann der Richter durchaus zu dem Ergebnis kommen, Ihnen den Schein zu lassen.

Bei Alkohol ist Ihr Schein obligatorisch dahin. Da läßt sich nichts machen.

Bei Unfallflucht ist er nur dann nicht weg, wenn Sie beim Wegfahren zuverlässig davon ausgehen konnten, daß Sie niemanden verletzt und keinen bedeutenden Schaden verursacht haben. Sonst wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate kassiert.

Kommt zur Flucht Alkohol, Verletzung oder gar Tötung hinzu, verlängert sich die Entzugsfrist auf bis zu zwei Jahre.

Sie Sie einschlägig vorbelastet, verlängern sich die Entzugsfristen entsprechend.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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