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Unfallflucht - wieviel zahlt meine Haftpflicht?

Nach dem Versicherungsvertrag sind Sie im Falle eines Unfalls verpflichtet, alles zu tun, um das Geschehen ordnungsgemäß aufzuklären. Begehen Sie Unfallflucht, tun Sie genau das Gegenteil, weil dann Ihre Unfallbeteiligung nicht mehr genau festgestellt werden kann. Der Versicherung gegenüber begehen Sie dann eine sog. Obliegenheitsverletzung. Das hat zur Folge, daß die Versicherung teilweise leistungsfrei ist.

Je nach Sachlage müssen Sie dann vom Schaden des Unfallgegeners bis zu 5.000,00, bei schwerwiegender vorsätzlicher Pflichtverletzung sogar bis zu 10.000,-- selber zahlen. Weist man Ihnen nach, daß Sie die Unfallflucht in Bereicherungsabsicht begangen haben (z.B. weil Sie sich eine Geldstrafe sparen wollten), ist die Versicherung gar völlig leistungsfrei. Sie müssen den Schaden des Gegners dann alleine zahlen.

Selbst wenn Sie alles selbst zahlen, mindert sich trotzdem Ihr Schadensfreiheitsrabatt. Denn der bleibt Ihnen im Falle der Selbstregulierung nur erhalten, wenn Sie eine eigentlich der Versicherung obliegende Leistung freiwillig übernehmen. Hier ist aber die Versicherung per se leistungsfrei und sie sind per se leistungspflichtig.