Unfallflucht - wieviel zahlt
meine Haftpflicht?
Nach dem Versicherungsvertrag sind Sie im Falle eines Unfalls
verpflichtet, alles zu tun, um das Geschehen ordnungsgemäß aufzuklären. Begehen Sie
Unfallflucht, tun Sie genau das Gegenteil, weil dann Ihre Unfallbeteiligung nicht mehr
genau festgestellt werden kann. Der Versicherung gegenüber begehen Sie dann eine sog. Obliegenheitsverletzung. Das hat zur Folge, daß
die Versicherung teilweise leistungsfrei ist.
Je nach Sachlage müssen Sie dann vom Schaden des
Unfallgegeners bis zu 5.000,00, bei schwerwiegender vorsätzlicher Pflichtverletzung sogar
bis zu 10.000,-- selber zahlen. Weist man Ihnen nach, daß Sie die Unfallflucht in
Bereicherungsabsicht begangen haben (z.B. weil Sie sich eine Geldstrafe sparen wollten),
ist die Versicherung gar völlig leistungsfrei. Sie müssen den Schaden des Gegners dann
alleine zahlen.
Selbst wenn Sie alles selbst zahlen, mindert sich trotzdem
Ihr Schadensfreiheitsrabatt. Denn der bleibt Ihnen im Falle der Selbstregulierung nur
erhalten, wenn Sie eine eigentlich der Versicherung obliegende Leistung freiwillig
übernehmen. Hier ist aber die Versicherung per se leistungsfrei und sie sind per se
leistungspflichtig.