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Unfallflucht - wieviel zahlt mein Rechtsschutz?

Werden gegen Sie Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Entfernung vom Unfallort eingeleitet, bekommen Sie für die im Rahmen der Strafverteidigung entstehenden Kosten zunächst einmal vorläufig Kostenschutz. Die Versicherung weist aber gleich zu Begin darauf hin, daß Sie den Kostenschutz wieder entziehen wird, wenn Sie wegen Unfallflucht tatsächlich verurteilt werden. Und so geschieht es auch. Kassieren Sie eine Verurteilung, beruft sich die Rechtsschutzversicherung - und zwar zurecht - auf Leistungsfreiheit, und Sie müssen Anwalt und Gerichtskosten alleine zahlen.

Die Rechtsschutz übernimmt bei Unfallflucht Ihre Anwaltsgebühren nur, wenn das gegen Sie gerichtete Verfahren eingestellt wird oder Sie gar freigesprochen werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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