Unfallflucht - wieviel zahlt
mein Rechtsschutz?
Werden gegen Sie Ermittlungen wegen des Verdachts der
unerlaubten Entfernung vom Unfallort eingeleitet, bekommen Sie für die im Rahmen der
Strafverteidigung entstehenden Kosten zunächst einmal vorläufig
Kostenschutz. Die Versicherung weist aber gleich zu Begin darauf hin, daß
Sie den Kostenschutz wieder entziehen wird, wenn Sie wegen Unfallflucht tatsächlich
verurteilt werden. Und so geschieht es auch. Kassieren Sie
eine Verurteilung, beruft sich die Rechtsschutzversicherung - und zwar zurecht - auf
Leistungsfreiheit, und Sie müssen Anwalt und Gerichtskosten alleine zahlen.
Die Rechtsschutz übernimmt bei Unfallflucht Ihre
Anwaltsgebühren nur, wenn das gegen Sie gerichtete Verfahren eingestellt
wird oder Sie gar freigesprochen werden.