Wenn Sie dableiben...
... und haben nur einen Sachschaden verursacht, dann haben Sie nur eine Ordnungswidrigkeit
begangen und kommen häufig mit einer kostenfreien Verwarnung davon. Schlimmstenfalls
erwartet Sie eine Geldbuße von ein paar Hundert Mark.
... und haben was getrunken. Dann muß das der Polizist noch nicht unbedingt merken. Merkt
er es doch, dann ist halt eine Geldstrafe fällig, die zwischen 60 und 120 Tagessätzen
(Ihr Monatsbruttogehalt geteilt durch 30) zu sein pflegt, je nach dem, wie hoch der
Schaden ist.
... und haben wen verletzt oder getötet. Dann fällt die Geldstrafe höher aus. Bei
Tötung Kann es dann eine Freiheitsstrafe auf Bewährung geben, insbesondere, wenn Sie
unter Alkoholeinfluß stehen.
Wenn Sie flüchten...
... dann ist auch bei einem einfachen Sachschaden schon eine Geldstrafe zwischen 40 und 80
Tagessätzen - je nach Schadenshöhe - fällig.
... und haben was getrunken, dann fällt die Geldstrafe schon wesentlich saftiger aus. Sie
müssen mit 80 bis 160 Tagessätzen rechnen.
... und haben wen verletzt oder getötet, dann müssen Sie im Bestfalle mit einer sehr
hohen Geldstrafe von 160 Tagessätzen an aufwärts rechnen. Auch eine Bewährungsstrafe
ist im Bereich des Möglichen - abhängig von der Schwere der Verletzungen. Ist bei einer
Flucht plus Tötung gar noch Alkohol im Spiel, rückt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung
in bedrohliche Nähe.