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Unfallflucht - Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Wenn Sie mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidieren, dann gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der andere ist vor Ort anwesend und bei Bewußtsein. Dann ist Abhauen sowieso zwecklos. Man hat Ihre Personenbeschreibung und Ihre Autonummer. Wenn Sie jetzt Fersengeld geben, machen Sie sich strafbar und müssen mit einer Geldstrafe in erheblicher Höhe oder gar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Außerdem ist Ihr Schein weg. Bleiben Sie aber da, kommen Sie ganz häufig mit einer vergleichsweise geringen Geldbuße davon
  • Der andere ist vor Ort anwesend, aber wegen des Unfalls nicht mehr bei Bewußtsein. Dann könnte man ja theoretisch...
    Schon mal was von unterlassener Hilfeleistung gehört? Und außerdem: Wir leben hier nicht in der Wildnis. Mit einiger Wahrscheinlichkeit schaut irgendeiner zu oder wird durch das Unfallgeräusch aufmerksam: "Da ist was passiert, das muß ich sehen!" Und viele davon sind so fix und schreiben Ihre Autonummer auf (weil sie unter Umständen selber schon mal reingefallen sind). Auf Ihr Glück sollten Sie sich nicht verlassen. Es wäre das Unglück des Verletzten - und wenn Sie erwischt werden, ist eine Freiheitsstrafe aber wirklich fällig! Also: Dableiben, helfen, und sobald möglich Polizei und Rettung alarmieren.
  • Der Geschädigte ist nicht am Unfallort, weil Sie z.B. einen geparkten Wagen touchieren. Es gilt das gleiche wie oben: Wegfahrer werden häufig aufgrund von Zeugen dingfest gemacht und müssen dann heftig bluten und lange zu Fuß gehen. Dableiber zahlen fast nichts und dürfen weiterfahren!

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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