Unfallflucht - Wie
verhalte ich mich nach einem Unfall?
Wenn Sie mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidieren,
dann gibt es drei Möglichkeiten:
- Der andere ist vor Ort anwesend
und bei Bewußtsein. Dann ist Abhauen sowieso
zwecklos. Man hat Ihre Personenbeschreibung und Ihre Autonummer. Wenn Sie jetzt Fersengeld
geben, machen Sie sich strafbar und müssen mit einer Geldstrafe in erheblicher Höhe oder
gar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Außerdem ist Ihr Schein weg. Bleiben Sie aber da,
kommen Sie ganz häufig mit einer vergleichsweise geringen Geldbuße davon
- Der andere ist vor Ort anwesend,
aber wegen des Unfalls nicht mehr bei Bewußtsein. Dann
könnte man ja theoretisch...
Schon mal was von unterlassener Hilfeleistung
gehört? Und außerdem: Wir leben hier nicht in der Wildnis. Mit einiger
Wahrscheinlichkeit schaut irgendeiner zu oder wird durch das Unfallgeräusch aufmerksam:
"Da ist was passiert, das muß ich sehen!" Und viele davon sind so fix und
schreiben Ihre Autonummer auf (weil sie unter Umständen selber schon mal reingefallen
sind). Auf Ihr Glück sollten Sie sich nicht verlassen. Es wäre das Unglück des
Verletzten - und wenn Sie erwischt werden, ist eine Freiheitsstrafe aber wirklich fällig!
Also: Dableiben, helfen, und sobald möglich Polizei und
Rettung alarmieren.
- Der Geschädigte ist nicht am
Unfallort, weil Sie z.B. einen geparkten Wagen touchieren. Es gilt das
gleiche wie oben: Wegfahrer werden häufig aufgrund von Zeugen dingfest gemacht und
müssen dann heftig bluten und lange zu Fuß gehen. Dableiber zahlen fast nichts und
dürfen weiterfahren!
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