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Unfallflucht - Wie lange muß ich warten? Wann darf ich wegfahren?

Grundsätzlich sind Sie gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis Ihre Personalien und Ihre Unfallbeteiligung festgestellt sind. Wenn aber niemand erscheint, um diese Feststellungen vorzunehmen, kann sich die Warterei in die Länge ziehen. Einheitliche Angaben darüber, wie lange Sie wirklich warten müssen, gibt es im Gesetz und in der Rechtsprechung leider nicht. Es kommt dabei auf die berühmten "Umstände des Einzelfalls" an. Nach den bei Dreher-Tröndle (§ 142, Rz 41) veröffentlichten Entscheidungen sind Sie jedenfalls dann aus dem Schneider,

  • wenn der Schaden gering (bis zu 300 DM) ist und Sie 30 Minuten warten,
  • wenn Sie bei größeren Schäden und Verletzungen 60 Minuten warten.
  • Wenn beim Unfall allerdings jemand getötet wurde, ist Ihnen zuzumuten, notfalls auch mehrere Stunden zu warten.

Etwas anderes kann z.B. gelten,

  • wenn Sie vom Unfallort einfach weg müssen, weil für einen Verletzten Hilfe geholt werden muß. Aber Achtung: Trotzdem so lange warten wie irgendwie sinnvoll!
  • wenn Sie z.B. den Wagen Ihres Nachbarn vor dessen Haus beschädigt haben. Dann sollten Sie einige Minuten warten und dann den Nachbarn herausklingeln.
  • Wenn zu nachtschlafender Zeit einfach nicht damit gerechnet werden kann, daß an der Unfallstelle jemand vorbei kommt. Dann kann schon ein ¼ Stunde Wartezeit ausreichen.

Achtung! Die Entschuldigung, sie hätten "es eilig gehabt", wird grundsätzlich nie akzeptiert. Auch einen Fernostflug müssen Sie notfalls verpassen, wenn Sie auf dem Weg zum Flughafen in einen Unfall verwickelt werden und nicht ausgeschlossen ist, daß Sie auch mit Schuld sind.

Fahren Sie aber weg, nachdem Sie ausreichend lang gewartet haben,dann muß Ihr erster Weg zum nächsten Telefon führen, von wo aus Sie sofort die Polizei und ggf. die Rettung anrufen!

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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