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Unfallflucht - Reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer?

 

In aller Regel reicht er nicht. Wie oben geschildert, muß ja auf so einem Zettel nicht die Wahrheit geschrieben stehen. Also: Erst warten und nach Ablauf der Wartefrist den Zettel schreiben. Dann wegfahren und die Polizei anrufen. Wegen der vielen schlechten Erfahrungen sind die Gerichte hier unbarmherzig. Selbst wenn der Zettel stimmt, kann man nicht mit einem Freispruch sondern bestenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße rechnen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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