Auch der Staat kommt mal zu spät
Wann verjähren Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten?
Zu den
Prinzipien unseres Rechtsstaates gehört es, daß jemand, der etwas angestellt hat,
deshalb nicht sein Leben lang aussätzig sein soll. Wenn Sie also etwas angestellt haben
und eine gewisse Zeit verstrichen ist, darf nach dem Gesetz der Staat die Tat nicht mehr
bestrafen. Außerdem darf eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden, wenn nach dem
Gerichtsurteil eine gewisse Zeit verstrichen ist.
Die Fristen sind unterschiedlich lang, je nachdem, ob es sich bei den begangenen
Taten um Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen,
Rotlichtverstöße, Parkverstöße, etc.) oder um Straftaten (z.B.
Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, etc.) handelt.
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