Verkehrsrecht - Online

Strafrecht

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Was kann ich tun, wenn mein Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt wurde? 

Gegen den ablehnenden Beschluß ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde zulässig, die binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses eingereicht werden muß. Ein solches Rechtsmittel wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie sich dafür fachkundiger Hilfe bedienen. Denn Ihr Antrag auf Wiedereinsetzung wurde ja bereits einmal von einem Juristen geprüft und abgelehnt. Will man gegen diese Prüfung dann noch Gegenargumente finden, bedarf es nicht unerheblicher Sachkunde.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 03.08.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing
Wenn Sie Fragen haben...