Was muß ich tun, um
Wiedereinsetzung zu bekommen?
Wiedereinsetzung bekommt nur der, der sie beantragt. Den Antrag
müssen Sie schriftlich binnen einer Woche "nach Wegfall des
Hindernisses" bei der Stelle gestellt haben, von der der Bescheid oder der
Strafbefehl gekommen ist (also bei der Verwaltungsbehörde oder beim Gericht).
Das Hindernis gilt in dem Moment als weggefallen, in dem Sie sich darum kümmern
können, was Ihnen denn da zugestellt wurde. Finden Sie also nach Rückkehr aus Ihrem
Urlaub eine Zustellbescheinigung im Briefkasten vor, gehen Sie bitte auf der
Stelle zum Postamt und holen das Schriftstück ab. Denn die Frist beginnt sofort
nach dem Urlaub zu laufen und binnen einer Woche muß Ihr schriftlicher Antrag bei der
Behörde oder bei Gericht eingegangen sein.
Kehren Sie an einem Mittwoch abend aus dem Urlaub zurück, können Sie am gleichen Abend
den Briefkasten noch leeren und am Donnerstag in der Früh auf das Postamt gehen. Die
Frist beginnt dann am Donnerstag in der Früh zu laufen. Kehren Sie an einem Samstag
zurück, können Sie vor Montag natürlich nicht aufs Postamt gehen, so daß die Frist
erst am Montag zu laufen anfängt.
Es reicht im übrigen nicht, nur "Wiedereinsetzung" zu beantragen. Sie
müssen zugleich die Handlung nachholen, deren Frist Sie versäumt haben.
Das bedeutet, daß Sie Wiedereinsetzung beantragen und Einspruch gegen
den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl einlegen müssen.
Ferner müssen Sie glaubhaft machen, daß Sie die Frist schuldlos versäumt
haben. Das können Sie tun, indem Sie Ihrem Antrag einen Hotelbuchungsbeleg oder
Flugkarten beifügen, aus denen sich ergibt, daß Sie im fraglichen Zeitpunkt nicht daheim
waren. Verfügungen Sie über solche Unterlagen nicht, können Sie eine eidesstattliche
Versicherung verfassen oder sich die entsprechenden Tatsachen durch Dritte eidesstattlich
versichern lassen.
Zusammen mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung sollten Sie auf jeden Fall
Vollstreckungsaufschub beantragen. Denn der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist
ja rechtskräftig mit der Folge, daß die darin enthaltene Geldstrafe eigentlich schon
vollstreckt werden könnte. Um das verhindern, ist ein Antrag auf Aufschiebung der
Vollstreckung jedenfalls sinnvoll.
Zum besseren Verständnis finden Sie hier ein
Muster für den Antrag auf Wiedereinsetzung.