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Auto-Waschstraßen - Wer zahlt eventuelle Schäden?

 

Verhalten vor dem Einfahren in die Waschanlage 

Um es gleich ganz deutlich zu sagen: Am besten fahren Sie, wenn nicht Sie als Eigentümer Ihres Wagens in die Waschanlage fahren, sondern wenn Sie dies jemand anders machen lassen. Denn wenn diese Person die im folgend geschilderten Tips beachtet, haben Sie einen Zeugen dafür, daß sich ein eventuell aufgetretener Schaden tatsächlich während des Waschvorgangs ereignet hat.

Haben Sie keinen Zeugen dabei, wird die Beweisführung oft schwierig. 

  • Vor dem Einfahren in die Waschanlage sollten Sie (oder wie gesagt: besser noch ein Zeuge) das Fahrzeug einmal rundherum in Augenschein nehmen. Man sollte kurz prüfen, ob die Außenspiegel noch festen Halt haben, die Scheibenwischer fest sitzen, die Antenne nicht wackelt (wobei abschraubbare Antennen abgenommen werden sollten) und ob sich am Fahrzeug irgendwelche neueren Beulen, Kratzer oder sonstige Beschädigungn befinden. Dabei muß der Rundgang ums Fahrzeug nicht mit kriminalistischer Pingeligkeit erfolgen. Es reicht, wenn Sie einmal ums Fahrzeug herumgehen und einen kritischen Blick darauf werfen. Dann dürften Waschstraßenschäden im Normalfall nach dem Ende des Waschvorgangs problemlos zu erkennen sein.
  • Sollten bei der Einfahrt in die Waschanlage Ihnen irgendwelche Hinweisschilder Vorschriften machen (Demontage von Antennen, Einklappen von Außenspiegeln etc.), halten Sie sich bitte sehr genau daran. Für Schäden, die durch die Nichtbe-achtung solcher Regeln entstehen, haftet der Waschanlagenbetreiber jedenfalls nicht. Unter Umständen kann es für Sie sogar noch schlimmer kommen. Nehmen Sie beispielsweise eine demontierbare Antenne nicht herunter, obwohl dies vor-geschrieben ist, reißt die Antenne dann während des Waschvorgangs ab und verkratzt ein nachfolgendes Auto, so sind Sie dem Autobesitzer des Folgefahrzeugs für dessen Schaden verantwortlich.
  • In aller Regel werden Sie die Autowäsche vor deren Beginn bezahlen. Bitte prüfen Sie kurz, ob auf dem "Waschzettel" sich hinten irgendwelche Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden. Wenn ja, heben Sie diesen Zettel mindestens so lange auf, bis Sie sich nach dem Waschvorgang davon überzeugt haben, daß Ihr Fahrzeug keine Schäden davongetragen hat.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 16.05.1998

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