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Auto-Waschstraßen - Wer zahlt eventuelle Schäden?

 

Leider viel zu oft hat die Benutzung einer Autowaschstraße für leidgeprüfte Fahrzeugbesitzer einen doppelten Effekt: Zwar kommt das Fahrzeug sauber wieder aus der Anlage heraus. Bei näherem Hinschauen hat es aber auch in der Anlage Schaden genommen. Die Beschädigungen reichen dabei von einfachen Kratzern an Lack oder Scheiben bis hin zu abgerissenen Außenspiegeln, Antennen oder Scheibenwischern. 

Der Geschädigte will natürlich Ersatz vom Waschstraßenbesitzer. Häufig ist es aber sehr schwer, gegen ihn Ansprüche geltend zu machen. Denn einerseits bestreiten die Waschstraßeninhaber in der Regel, daß der Schaden während des Waschvor-gangs aufgetreten ist, Wenn man ihnen das jedoch beweisen kann, berufen sie sich meist auf allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen sich entsprechende Haf-tungsausschlüsse befinden.  

Die nachfolgenden Tips sollen es ihnen etwas einfacher machen, für Schäden an ihrem Fahrzeug beim Betreiber einer Autowaschanlage Ersatz zu bekommen. 

Folgendes sollten Sie beachten: 

Ferner ist es von Interesse, wie die derzeitige Rechtssprechung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Waschanlagenbetreiber wertet. In diesen Bedingungn sind nämlich einige Klauseln enthalten, die die Gerichte für unwirksam halten.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 16.05.1998

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